Bürgerservice --> Rat & Verwaltung
Sitz:
Jocketa - Bergstr. 26,
08543 Pöhl
Tel.: +49 (0)37439 451-0
Fax:+49 (0)37439
451-10
E-Mail:bauhof@gemeinde-poehl.de
Vorarbeiter Bauhof
Herr Barnikow
037439/45111
0174/2390605
Mitarbeiter Bauhof
Herr Kuczora
Herr Seidel
Herr Fischer
Herr Turba
Herr W
erner
Bürodienst Bauhof
Frau Müller
037439/45112
Sitz:
Jocketa - Bergstr. 26,
08543 Pöhl
Tel.: +49 (0)37439 6829
Webseite:http://www.grundschule-jocketa.de/
E-Mail:grundschule@gemeinde-poehl.de
Schulleiterin
Frau Ferter
037439/6829
Sekretärin
Frau Müller
037439/6829
Sitz:
Jocketa - Karl-Marx-Str. 9 (ehem. 7),
08543 Pöhl
Tel.: +49 (0)37439
447444
Fax:+49 (0)37439 447443
E-Mail:kita@gemeinde-poehl.de
Leiterin
Ute Mittlmeyer
Sitz:
Jocketa - Bergstr. 26,
08543 Pöhl
Tel.: +49 (0)37439 45111
Webseite:Bildung,
Soziales & Gesundheit"
E-Mail:info@gemeinde-poehl.de
Hallen- und Sportplatzwart
Herr Fischer
0173/4191259
Müller, Helmar
Kurzendörfer,
Silvio
Stier, Peter
Szameitat, Christiane
Oltzscher, Daniel
Petzoldt, Volker
Jocketa
Möschwitz
Möschwitz
Herlasgrün
Ruppertsgrün
Herlasgrün
Fischer, Steffen
Reichelt, Thorsten
Jocketa
Ruppertsgrün
Köpke, Lutz Jocketa
Lehmann, Markus Jocketa
Hartenstein, Anett Sybille
Helmsgrün
Die Gemeinde Pöhl stellt hier Ihren Bürgern und Unternehmen Formulare zur Verfügung. Die Auswahl wird laufend erweitert und durch online ausfüllbare Formulare ersetzt.
Damit werden die Grundlagen zur medienbruchfreien Kommunikation zwischen Bürgern oder Unternehmen mit der Gemeindeverwaltung realisiert.
Ermächtigung zum Einzug von
Forderungen mittels Lastschrift
Formular
Anmeldung
eines Hundes
Formular Verfahrensinformationen
Abmeldung
eines Hundes
Formular Verfahrensinformationen
Antrag Führungszeugnis
Verfahrensinformationen
/ Formular
Wohnungsgeberbestätigung
Verfahrensinformationen
/ Formular
Anmeldung Gewerbe nach § 14 GewO oder § 55c GewO
Verfahrensinformationen
/ Formular /
Beiblatt
zur Gewerbeanmeldung
Ummeldung Gewerbe
Verfahrensinformationen
/ Formular /
Beiblatt
zur Gewerbeummeldung
Abmeldung Gewerbe
Verfahrensinformationen
/ formular /
Beiblatt
zur Gewerbeabmeldung
Erteilung Gewerberegisterauskunft
Verfahrensinformationen
/ Formular
Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem
Anlass nach § 2 Abs. 2 SächsGastG
Verfahrensinformationen
/ Checkliste
/ Formular
Antrag auf Erlaubnis nach § 2 GastG / vorläufigen Erlaubnis nach § 11
Abs. 1 GastG
Verfahrensinformation
/ Checkliste
/ Formular
Antrag Reisegewerbekarte nach § 55 GewO oder
Gewerbelegitimationskarte nach § 55b GewO
Verfahrensinformationen
/ Formular
Zulassung als Tageshändler
Verfahrensinformationen
/ Formular
Antrag auf Verkürzung/Verlängerung/Aufhebung der Sperrzeit gem. § 9 Abs.
2 Satz 1 Nr. 2 SächsGastG
Verfahrensinformationen
/ Formular
Anzeige zum Abbrennen eines offenen Feuers/Lagerfeuers gem. § 14 Abs. 2
PolVO Gemeinde Pöhl
Verfahrensinformationen
/ Formular
Die Richtlinie
2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über
Dienstleistungen im Binnenmarkt ("EU-Dienstleistungsrichtlinie") ist am 28. Dezember 2006 in
Kraft getreten und muss bis Ende 2009 von
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden.
Ziel
der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Schaffung eines Binnenmarktes
ohne Grenzen, der den freien Verkehr von Dienstleistungen zwischen
Mitgliedstaaten gewährleistet. Auch die Gründung betrieblicher
Niederlassungen soll europaweit erleichtert werden.
Neben
den Erleichterungen für jede einzelne Dienstleisterin und jeden
einzelnen Dienstleister soll die Umsetzung der Richtlinie generell zu
einer verstärkten technischen Unterstützung im Sinne von E-Government
und damit zu mehr Serviceorientierung und mehr Effizienz bei den
Behörden führen.
Die Dienstleistungsrichtlinie enthält folgende Eckpunkte:
Abbau bürokratischer Hürden
Sämtliche Verfahren und Formalitäten sollen so einfach wie möglich
gestaltet werden.
Zentraler Ansprechpartner für alle Dienstleisterinnen und Dienstleister
Der sogenannte
"Einheitliche Ansprechpartner" dient als Vermittler
zwischen den Dienstleisterinnen oder Dienstleistern und der zuständigen
Behörde.
Elektronische Verfahrensabwicklung
Alle Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung
einer
Dienstleistung (beispielsweise Anmeldungen, Beantragung von
Genehmigungen, Registrierung bei Berufsverbänden) sollen künftig
elektronisch durchführbar sein. So wird gewährleistet, dass auch
Antragsteller aus dem Ausland problemlos alle Verfahren aus der Ferne
abwickeln können.
"Genehmigungsfiktion"
Wenn die Behörde nach Eingang eines vollständigen Antrags nicht
innerhalb einer festgesetzten Frist auf den Antrag reagiert, gilt dieser
nach Ablauf der Frist automatisch als genehmigt. Damit ist für
Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer eine rasche
Erledigung ihrer Anliegen sichergestellt.
Verbraucherschutz
Um mit der Erleichterung des grenzüberschreitenden
Dienstleistungsverkehrs auch die Verbraucherrechte zu stärken, dienen
die "Einheitlichen Ansprechpartner" auch als Informationsstelle für die
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstleistungen, beispielsweise wenn
diese sich über die Anforderungen für die Dienstleistungserbringung in
Deutschland informieren möchten.
Verbesserte Verwaltungszusammenarbeit auf europäischer Ebene
Zum Austausch von Informationen
zwischen den öffentlichen Verwaltungen
der EU-Mitgliedstaaten wird ein elektronisches
Binnenmarktinformationssystem "IMI" ("Internal Market Information
System") aufgebaut, das die Zusammenarbeit erleichtert (zum Beispiel
können damit landessprachlich verfasste Urkunden leichter überprüft
werden).
Nähere Informationen zu diesen und weiteren Themen finden Sie in folgenden Unterkapiteln:
Anwendungsbereich
Deutsches
Genehmigungssystem
Rechtsbehelfe
Einheitlicher
Ansprechpartner (EA) Sachsen
Europäische
Zusammenarbeit
Ausführliche Informationen rund um die EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie auf folgenden
Seiten:
Europäische
Kommission
Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie
Freistaat Sachsen
Amt
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Die Gemeinde
Pöhl unterhält eine Freiwillige Feuerwehr (FFW) als Gemeindefeuerwehr mit sechs
Ortsfeuerwehren und einer Löschgruppe (LG) an sieben Gerätehausstandorten in
den nachfolgenden Ortschaften:
FFW Christgrün,
FFW Helmsgrün,
FFW Herlasgrün,
FFW Jocketa,
FFW Möschwitz,
FFW
Ruppertsgrün
LG Trieb (zugehörig zu FFW Jocketa)
Alle
Ortsfeuerwehren als eigenständige Wehren. Der Standort Trieb ergänzt als
zusätzliche Löschgruppe den Standort Jocketa.
Außerdem
verfügt die FFW Pöhl über einen Brand- und Katastrophenschutzzug (KAT-Schutz),
welcher bei der Ortswehr Jocketa angesiegelt ist und mit Kameraden aus allen
Ortswehren besetzt ist.
Des Weiteren wird auch eine Wasserwehr vorgehalten, welche bei den
Ortswehren Jocketa, Herlasgrün und Ruppertsgrün eingerichtet ist.
Insgesamt hat die Feuerwehr Pöhl 151 Mitglieder, davon
116
Mitglieder der Einsatzabteilung, davon im KAT-Schutz 25 und 63 in der
Wasserwehr
35
Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung
Bereits
am 20.09.1990 wurde der Feuerwehrverein
Jocketa e.V.
zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Pöhl gegründet und
bieten den Kameraden, den Bürgern, aber auch allen Interessierten im
Themenbereich viele Informationen und Ratschläge an.
Gleichstellungsbeauftragte:Mandy
Turreck
Anschrift:
Ruppertsgrün-Bahnhofstraße 17, 08543 Pöhl
Tel.:
+49 (0)172 8612610
E-Mail:
info@turreck.de
Sprechzeiten
Termine mit der Gleichstellungsbeauftragten nur nach Vereinbarung
Die Beauftragte für
die Gleichstellung von
Frau und Mann hat die Aufgabe, die im Artikel 3. Abs. 2 des
Grundgesetzes verankerte Gleichstellung von Frau und Mann durchzusetzen.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet auf
kommunaler Ebene darauf hin, Diskriminierung von Frauen abzubauen. In der
Zuständigkeit der Beauftragten liegen damit alle gleichstellungs- und
frauenrelevanten Fragen und Angelegenheiten. Als frauenrelevant sind solche
Fragen zu verstehen, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in
anderer Weise oder stärkerem Maße berühren als die von Männern.
Sie ist der Umsetzung des
Verfassungsauftrages „Gleichstellung von Frau und
Mann“ verpflichtet.
Die
Gleichstellungsbeauftragte hat für ihr Zuständigkeitsgebiet konkrete Maßnahmen
zu initiieren oder zu unterstützen, die dem Ziel dienen:
Bedingungen zu schaffen, die Frauen und Männern die Teilhabe an Erwerbs- und Familienarbeit
ermöglichen;
Das öffentliche Bewusstsein für Gleichstellungsprobleme zu sensibilisieren und die Interessen von
Frauen zu stärken;
Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verhindern oder abzubauen.
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Pöhl ist
Sie im Ehrenamt tätig und zuständig für das gesamte Gemeindegebiet und für alle
hier lebenden und arbeitenden Personen. Sie arbeitet weisungsfrei, Parteien
unabhängig und organisiert ihre Arbeit selbst und wird von der Gemeinde dabei
unterstützt.
Aufgaben:
Einsatz für die Interessen von Frauen und Männern in Belangen der Gleichstellung
Zusammenarbeit
mit Vereinen, Verbänden, Initiativen und Projekten einschl. der
Unterstützung von Frauengruppen, die zur Verbesserung der Situation von
Frauen beitragen
Sprechstunden
und Beratung für hilfesuchende Frauen, insbesondere Ansprechpartnerin
für Frauen und Mädchen zu den Themen Partnerschaft und Familie, Arbeit
und Arbeitslosigkeit, häusliche Gewalt und Gewaltprävention, Gesundheit
und Leben im Alter;
Beschäftigungsförderung für Frauen (Fördermittelberatung, Beratung bei Aus-, Fort- und
Weiterbildung)
Beachtung und Einbringung frauenrelevante Belange in die Arbeit der Verwaltung und der politischen
Gremien
Öffentlichkeits- und Pressearbeit (Erarbeitung von Informationsmaterial und Durchführung von
Veranstaltungen)
Das
Schlichtungsverfahren vor der Schiedsstelle ist darauf gerichtet, den
Rechtsstreit im Wege eines Vergleiches beizulegen. Grundsätzlich ist die
Schiedsstelle für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens
zuständig, in deren Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin
wohnen.
Allgemeine Auskünfte zum Schlichtungsverfahren erteilt das Amtsgericht Plauen und die Schiedsstelle für
Pöhl und Elsterberg in der Gemeindeverwaltung Pöhl.
Schiedsstelle Pöhl
(für die Gemeinden Pöhl und Elsterberg)
Friedensrichter Herr Müller
Sitz:
Jocketa - Kurze Str. 5, 08543 Pöhl - Zimmer 34
Tel.:
+49 (0)37439
7400
christian.mueller@friedensrichter.de
Sprechzeit:
nach Terminvereinbarung
Die nichtöffentlichen Verhandlungen erfolgen nach Terminvereinbarung mit den Beteiligten.
Jocketa befindet sich im Zentrum des Naturraumes Vogtland (Vogtländische Schweiz) im sächsischen Teil des historischen Vogtlands. Im Westen wird der Ort von der Weißen Elster begrenzt. Im Südosten von Jocketa liegt die Talsperre Pöhl, in welcher die Trieb aufgestaut wird. Die Trieb wiederum mündet im Süden von Jocketa in die Weiße Elster. Alt-Jocketa befindet sich in der östlichen Ortsflur, während der neue Ortsteil im Zentrum der Flur liegt. Ganz im Westen von Jocketa befindet sich im Tal der Weißen Elster ein Teil der Siedlung Barthmühle.
Jocketa ansehen Angaben gemäß § 5 TMG:
Gemeinde Pöhl
Jocketa -
Kurze Str. 5
08543 Pöhl
Die Gemeinde Pöhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Vertreten durch:
Bürgermeister Herr Erik Jung
Kontakt:
Tel.:
+49 (0)37439 740-0
Fax:
+49 (0)37439 740-28
E-Mail:
info@gemeinde-poehl.de
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Bürgermeister Herr Erik Jung (Anschrift wie
oben)
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eine Stelle eingerichtet. Für das Land Sachsen ist die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von
Informationstechnik beauftragt. Es soll die Einhaltung stichprobenartig überprüfen und die öffentlichen
Stellen in Sachen barrierefreie Gestaltung beraten.
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