Bürgerservice --> Rat & Verwaltung
                Sitz:
                
                Jocketa - Bergstr. 26, 
08543 Pöhl
Tel.: +49 (0)37439 451-0
Fax:+49 (0)37439
                  451-10
E-Mail:bauhof@gemeinde-poehl.de
                
                
                Vorarbeiter Bauhof 
                
                Herr Barnikow 
037439/45111 
0174/2390605
                
                
                Mitarbeiter Bauhof 
                
                Herr Kuczora 
Herr Seidel 
Herr Fischer 
Herr Turba 
Herr W
                
                erner
                
                Bürodienst Bauhof 
                
                Frau Müller 
037439/45112 
                   
              
                 Sitz:  
                
                Jocketa - Bergstr. 26, 
08543 Pöhl
Tel.: +49 (0)37439 6829
Webseite:http://www.grundschule-jocketa.de/
                  
E-Mail:grundschule@gemeinde-poehl.de
                
                
                
                Schulleiterin 
                
                Frau Ferter
                  037439/6829 
                
                Sekretärin 
                
                Frau Müller
                  037439/6829    
                
              
                 Sitz:  
                
                Jocketa - Karl-Marx-Str. 9 (ehem. 7), 
08543 Pöhl
Tel.: +49 (0)37439
                  447444
Fax:+49 (0)37439 447443
E-Mail:kita@gemeinde-poehl.de
                
                
                
                Leiterin 
                
                Ute Mittlmeyer    
              
                 Sitz: 
                
 Jocketa - Bergstr. 26,
 08543 Pöhl
Tel.: +49 (0)37439 45111
Webseite:Bildung,
                  Soziales & Gesundheit"
                
E-Mail:info@gemeinde-poehl.de
                
                
                Hallen- und Sportplatzwart 
                
Herr Fischer
                0173/4191259    
              
                Müller, Helmar
                
                Kurzendörfer,
                  Silvio
Stier, Peter
Szameitat, Christiane
Oltzscher, Daniel
Petzoldt, Volker
                
                
              
                Jocketa
                
                Möschwitz
Möschwitz
Herlasgrün
Ruppertsgrün
Herlasgrün
                
                
              
                Fischer, Steffen
Reichelt, Thorsten
                
                
              
                Jocketa
                
                Ruppertsgrün
              
Köpke, Lutz Jocketa
Lehmann, Markus Jocketa
Hartenstein, Anett Sybille
Helmsgrün
Die Gemeinde Pöhl stellt hier Ihren Bürgern und Unternehmen Formulare zur Verfügung. Die Auswahl wird laufend erweitert und durch online ausfüllbare Formulare ersetzt.
Damit werden die Grundlagen zur medienbruchfreien Kommunikation zwischen Bürgern oder Unternehmen mit der Gemeindeverwaltung realisiert.
 Ermächtigung zum Einzug von
                Forderungen mittels Lastschrift
                Formular 
                
Anmeldung
                eines Hundes
                Formular  Verfahrensinformationen
                
                
Abmeldung
                eines Hundes
                Formular Verfahrensinformationen 
                            
              
 Antrag Führungszeugnis
                Verfahrensinformationen
                / Formular
                
                
Wohnungsgeberbestätigung
                
                  Verfahrensinformationen
                  / Formular
                
                
              
                 Anmeldung Gewerbe nach § 14 GewO oder § 55c GewO
                
                Verfahrensinformationen
                / Formular /
                Beiblatt
                  zur Gewerbeanmeldung
                
                
                
                Ummeldung Gewerbe
                
                Verfahrensinformationen
                / Formular /
                Beiblatt
                  zur Gewerbeummeldung
                
                
                Abmeldung Gewerbe
                
                Verfahrensinformationen
                / formular /
                Beiblatt
                  zur Gewerbeabmeldung
                
                
                Erteilung Gewerberegisterauskunft
                
                
                Verfahrensinformationen
                / Formular 
                
                Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem
                  Anlass nach § 2 Abs. 2 SächsGastG
                
                Verfahrensinformationen
                / Checkliste
                / Formular 
                  
                
                Antrag auf Erlaubnis nach § 2 GastG / vorläufigen Erlaubnis nach § 11
                  Abs. 1 GastG 
                
                Verfahrensinformation
                / Checkliste
                / Formular
                
                
                Antrag Reisegewerbekarte nach § 55 GewO oder
                  Gewerbelegitimationskarte nach § 55b GewO
                
                Verfahrensinformationen
                / Formular 
                 
                
                Zulassung als Tageshändler
                
                Verfahrensinformationen
                / Formular
                
                
                Antrag auf Verkürzung/Verlängerung/Aufhebung der Sperrzeit gem. § 9 Abs.
                  2 Satz 1 Nr. 2 SächsGastG
                
                Verfahrensinformationen
                / Formular
                
                
                Anzeige zum Abbrennen eines offenen Feuers/Lagerfeuers gem. § 14 Abs. 2
                  PolVO Gemeinde Pöhl
                
                Verfahrensinformationen
                / Formular
                
              
                 Die Richtlinie
                    2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über
                    Dienstleistungen im Binnenmarkt ("EU-Dienstleistungsrichtlinie") ist am 28. Dezember 2006 in
                  Kraft getreten und muss bis Ende 2009 von
                  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden.
 
Ziel
                  der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Schaffung eines Binnenmarktes
                  ohne Grenzen, der den freien Verkehr von Dienstleistungen zwischen
                  Mitgliedstaaten gewährleistet. Auch die Gründung betrieblicher
                  Niederlassungen soll europaweit erleichtert werden.
 
Neben
                  den Erleichterungen für jede einzelne Dienstleisterin und jeden
                  einzelnen Dienstleister soll die Umsetzung der Richtlinie generell zu
                  einer verstärkten technischen Unterstützung im Sinne von E-Government
                  und damit zu mehr Serviceorientierung und mehr Effizienz bei den
                  Behörden führen.
 
Die Dienstleistungsrichtlinie enthält folgende Eckpunkte: 
                  
Abbau bürokratischer Hürden
 Sämtliche Verfahren und Formalitäten sollen so einfach wie möglich
                  gestaltet werden.
                  
Zentraler Ansprechpartner für alle Dienstleisterinnen und Dienstleister
 Der sogenannte
                  "Einheitliche Ansprechpartner" dient als Vermittler
                  zwischen den Dienstleisterinnen oder Dienstleistern und der zuständigen
                  Behörde.
                  
Elektronische Verfahrensabwicklung
 Alle Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung
                  einer
                  Dienstleistung (beispielsweise Anmeldungen, Beantragung von
                  Genehmigungen, Registrierung bei Berufsverbänden) sollen künftig
                  elektronisch durchführbar sein. So wird gewährleistet, dass auch
                  Antragsteller aus dem Ausland problemlos alle Verfahren aus der Ferne
                  abwickeln können.
                  
"Genehmigungsfiktion"
 Wenn die Behörde nach Eingang eines vollständigen Antrags nicht
                  innerhalb einer festgesetzten Frist auf den Antrag reagiert, gilt dieser
                  nach Ablauf der Frist automatisch als genehmigt. Damit ist für
                  Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer eine rasche
                  Erledigung ihrer Anliegen sichergestellt.
                  
Verbraucherschutz
 Um mit der Erleichterung des grenzüberschreitenden
                  Dienstleistungsverkehrs auch die Verbraucherrechte zu stärken, dienen
                  die "Einheitlichen Ansprechpartner" auch als Informationsstelle für die
                  Empfängerinnen und Empfänger von Dienstleistungen, beispielsweise wenn
                  diese sich über die Anforderungen für die Dienstleistungserbringung in
                  Deutschland informieren möchten.
                  
Verbesserte Verwaltungszusammenarbeit auf europäischer Ebene
 Zum Austausch von Informationen
                  zwischen den öffentlichen Verwaltungen
                  der EU-Mitgliedstaaten wird ein elektronisches
                  Binnenmarktinformationssystem "IMI" ("Internal Market Information
                  System") aufgebaut, das die Zusammenarbeit erleichtert (zum Beispiel
                  können damit landessprachlich verfasste Urkunden leichter überprüft
                  werden). 
                  
Nähere Informationen zu diesen und weiteren Themen finden Sie in folgenden Unterkapiteln: 
                  Anwendungsbereich                                                                                                                                 
                  
                  
                  Deutsches
                    Genehmigungssystem 
                  
                  
                  Rechtsbehelfe
                  
                  
                  Einheitlicher
                    Ansprechpartner (EA) Sachsen
                  
                  
                  Europäische
                    Zusammenarbeit
                  
                  
 Ausführliche Informationen rund um die EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie auf folgenden
                  Seiten:  
                  
                  Europäische
                    Kommission
                  
                  Bundesministeriums für Wirtschaft und
                    Technologie
                  
                  
                  Freistaat Sachsen
                  
                  
                  Amt
                    24
                
                
              
Die Gemeinde
                Pöhl unterhält eine Freiwillige Feuerwehr (FFW) als Gemeindefeuerwehr mit sechs
                Ortsfeuerwehren und einer Löschgruppe (LG) an sieben Gerätehausstandorten in
                den nachfolgenden Ortschaften:
                
FFW Christgrün,
FFW Helmsgrün,
FFW Herlasgrün,
FFW Jocketa,
FFW Möschwitz,
FFW
                Ruppertsgrün
LG Trieb (zugehörig zu FFW Jocketa)
                
                
Alle
                Ortsfeuerwehren als eigenständige Wehren. Der Standort Trieb ergänzt als
                zusätzliche Löschgruppe den Standort Jocketa.
                Außerdem
                verfügt die FFW Pöhl über einen Brand- und Katastrophenschutzzug (KAT-Schutz),
                welcher bei der Ortswehr Jocketa angesiegelt ist und mit Kameraden aus allen
                Ortswehren besetzt ist.
                  
Des Weiteren wird auch eine Wasserwehr vorgehalten, welche bei den
                Ortswehren Jocketa, Herlasgrün und Ruppertsgrün eingerichtet ist.
                 
                Insgesamt hat die Feuerwehr Pöhl 151 Mitglieder, davon
                116
                Mitglieder der Einsatzabteilung, davon im KAT-Schutz 25 und 63 in der
                Wasserwehr
                35
                Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung 
                
 Bereits
                am 20.09.1990 wurde der Feuerwehrverein
                    Jocketa e.V.
                 zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Pöhl gegründet und
                bieten den Kameraden, den Bürgern, aber auch allen Interessierten im
                Themenbereich viele Informationen und Ratschläge an. 
                
              
 Gleichstellungsbeauftragte:Mandy
                Turreck
Anschrift:  
Ruppertsgrün-Bahnhofstraße 17, 08543 Pöhl
                
Tel.: 
+49 (0)172 8612610
E-Mail:
                  info@turreck.de
                
  
                
Sprechzeiten
                
Termine mit der Gleichstellungsbeauftragten nur nach Vereinbarung
 
 Die Beauftragte für
                die Gleichstellung von
                Frau und Mann hat die Aufgabe, die im Artikel 3. Abs. 2 des
                Grundgesetzes verankerte Gleichstellung von Frau und Mann durchzusetzen.
                Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet auf
                kommunaler Ebene darauf hin, Diskriminierung von Frauen abzubauen. In der
                Zuständigkeit der Beauftragten liegen damit alle gleichstellungs- und
                frauenrelevanten Fragen und Angelegenheiten. Als frauenrelevant sind solche
                Fragen zu verstehen, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in
                anderer Weise oder stärkerem Maße berühren als die von Männern.
 Sie ist der Umsetzung des
                Verfassungsauftrages „Gleichstellung von Frau und
                Mann“ verpflichtet.
                 
                Die
                Gleichstellungsbeauftragte hat für ihr Zuständigkeitsgebiet konkrete Maßnahmen
                zu initiieren oder zu unterstützen, die dem Ziel dienen: 
                
Bedingungen zu schaffen, die Frauen und Männern die Teilhabe an Erwerbs- und Familienarbeit
                ermöglichen;
                
Das öffentliche Bewusstsein für Gleichstellungsprobleme zu sensibilisieren und die Interessen von
                Frauen zu stärken;
                
Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verhindern oder abzubauen.
                Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Pöhl ist
                Sie im Ehrenamt tätig und zuständig für das gesamte Gemeindegebiet und für alle
                hier lebenden und arbeitenden Personen. Sie arbeitet weisungsfrei, Parteien
                unabhängig und organisiert ihre Arbeit selbst und wird von der Gemeinde dabei
                unterstützt.
                 
                Aufgaben: 
Einsatz für die Interessen von Frauen und Männern in Belangen der Gleichstellung
                
Zusammenarbeit
                mit Vereinen, Verbänden, Initiativen und Projekten einschl. der
                Unterstützung von Frauengruppen, die zur Verbesserung der Situation von
                Frauen beitragen
                
Sprechstunden
                und Beratung für hilfesuchende Frauen, insbesondere Ansprechpartnerin
                für Frauen und Mädchen zu den Themen Partnerschaft und Familie, Arbeit
                und Arbeitslosigkeit, häusliche Gewalt und Gewaltprävention, Gesundheit
                und Leben im Alter;
                
Beschäftigungsförderung für Frauen (Fördermittelberatung, Beratung bei Aus-, Fort- und
                Weiterbildung)
                
Beachtung und Einbringung frauenrelevante Belange in die Arbeit der Verwaltung und der politischen
                Gremien
                
Öffentlichkeits- und Pressearbeit (Erarbeitung von Informationsmaterial und Durchführung von
                Veranstaltungen)
              
 Das
                Schlichtungsverfahren vor der Schiedsstelle ist darauf gerichtet, den
                Rechtsstreit im Wege eines Vergleiches beizulegen. Grundsätzlich ist die
                Schiedsstelle für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens
                zuständig, in deren Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin
                wohnen.
Allgemeine Auskünfte zum Schlichtungsverfahren erteilt das Amtsgericht Plauen und die Schiedsstelle für
                  Pöhl und Elsterberg in der Gemeindeverwaltung Pöhl. 
 
Schiedsstelle Pöhl
                  (für die Gemeinden Pöhl und Elsterberg)
                
                
Friedensrichter Herr Müller
  
                
                
Sitz:  
Jocketa - Kurze Str. 5, 08543 Pöhl - Zimmer 34
Tel.: 
+49 (0)37439
                7400
                christian.mueller@friedensrichter.de
                
                
  
                
Sprechzeit:
nach Terminvereinbarung
Die nichtöffentlichen Verhandlungen erfolgen nach Terminvereinbarung mit den Beteiligten.
              
        Jocketa befindet sich im Zentrum des Naturraumes Vogtland (Vogtländische Schweiz) im sächsischen Teil des historischen Vogtlands. Im Westen wird der Ort von der Weißen Elster begrenzt. Im Südosten von Jocketa liegt die Talsperre Pöhl, in welcher die Trieb aufgestaut wird. Die Trieb wiederum mündet im Süden von Jocketa in die Weiße Elster. Alt-Jocketa befindet sich in der östlichen Ortsflur, während der neue Ortsteil im Zentrum der Flur liegt. Ganz im Westen von Jocketa befindet sich im Tal der Weißen Elster ein Teil der Siedlung Barthmühle.
Jocketa ansehen Angaben gemäß § 5 TMG:
Gemeinde Pöhl
Jocketa -
              Kurze Str. 5
08543 Pöhl 
              
Die Gemeinde Pöhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
              
Vertreten durch:
Bürgermeister Herr Erik Jung
              
Kontakt:
Tel.: 
+49 (0)37439 740-0
Fax:
+49 (0)37439 740-28
E-Mail:
                info@gemeinde-poehl.de 
              
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Bürgermeister Herr Erik Jung (Anschrift wie
              oben)
              
              
Haftungsausschluss:
              
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              Erklärung zur Barrierefreiheit
              
Die Gemeinde Pöhl bemüht sich, ihre Webseite im Einklang mit  den nationalen Rechtsvorschriften
              zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei
              zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für unsere Webseite: https://poehl.de. 
              
              Stand der Vereinbarkeit der Anforderungen
              
b) Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den nationalen
              Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
              vereinbar.
              
              Nicht barrierefreie Inhalte
              
ie nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
b)
              Unverhältnismäßige Belastung
PDF-Dokumente
Videos & 360°-Darstellungen
Kontraste
              
              Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
              
Diese Erklärung wurde am 20.10.2021 erstellt und geprüft.Die Erstellung der Erklärung beruht 
              gemäß  Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 auf einer
              tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102
              in Form einer durchgeführten Selbstbewertung.
              
              Feedback und Kontaktangaben
              
Über unseren E-Mail Kontakt info@gemeinde-poehl.de können Sie
              uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und
              Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
              
              Durchsetzungsverfahren
              
Zur Kontrolle und Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/2102 wurden im Bund und den 16 Bundesländern je
              eine Stelle eingerichtet. Für das Land Sachsen ist die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von
              Informationstechnik beauftragt. Es soll die Einhaltung stichprobenartig überprüfen und die öffentlichen
              Stellen in Sachen barrierefreie Gestaltung beraten.
              
Link zur Webseite der  Überwachungsstelle: https://www.dzblesen.de/bfit-sachsen